1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen von:
Viral-Content.de
c/o SocialMedia-NRW
Königsallee 27
40212 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: kontakt@viral-content.de
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nur geschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall können zusätzliche gesetzliche Verbraucherrechte gelten.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem schriftlichen Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Social Media, Content Consulting, UGC Management, Creator Management, Contentplanung, Kampagnenkonzeption, Skripterstellung, Creator-Auswahl, Betreuung von UGC-Produktionen, Social-Media-Beratung, Reporting sowie auf Wunsch Content-Produktion, Videoschnitt und weitere damit verbundene Leistungen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Briefing, dem vereinbarten Paket oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
2.3 Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Dazu gehören insbesondere rechtliche Prüfungen, steuerliche Beratung, Datenschutzberatung, Markenrecherchen, Wettbewerbsprüfungen, umfassende Werbekennzeichnungsprüfungen, Community Management, Paid Ads Betreuung, Plattform-Support, Krisenkommunikation oder die Veröffentlichung von Inhalten, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte einzusetzen, insbesondere Freelancer, Creator, Cutter, Designer, Fotografen, Videografen, Strategen, Sprecher oder technische Dienstleister.
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält, eine Zahlung leistet oder der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistung beginnt.
3.3 Die Annahme kann per E-Mail, WhatsApp, über ein Formular, durch Unterzeichnung, durch mündliche Zusage mit anschließender Bestätigung oder durch sonstige eindeutige Erklärung erfolgen.
3.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.
4.1 Leistungen wie Beratung, Strategie, Content Consulting, Creator Management, laufende Betreuung, Ideenentwicklung, Kampagnenplanung und Reporting sind grundsätzlich Dienstleistungen. Der Auftragnehmer schuldet hierbei eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4.2 Konkrete Arbeitsergebnisse wie Skripte, Konzepte, Videos, Bilder, Schnittfassungen, Postingpläne, Präsentationen, Reportings oder sonstige definierte Deliverables gelten nur dann als werkvertragliche Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.3 Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine bestimmte Reichweite, eine bestimmte Anzahl an Leads, Verkäufen, Followern, Klicks, Buchungen, Anfragen, Conversion Rates, Umsätzen, ROAS-Werten oder viralen Ergebnissen, wird nicht garantiert.
4.4 Der Auftraggeber erkennt an, dass Social-Media-Ergebnisse von vielen externen Faktoren abhängen. Dazu gehören insbesondere Plattformalgorithmen, Nutzerverhalten, Marktumfeld, Budget, Wettbewerb, Produktqualität, Angebot, Preisgestaltung, Website, Landingpage, Sales-Prozess, Markenbekanntheit und Mitwirkung des Auftraggebers.
5.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Logos, Markenunterlagen, Bilddaten, Videomaterialien, Produktinformationen, Zielgruppeninformationen, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Marken, Logos, Musik, Bilder, Videos, Texte, Claims, Produktinformationen und sonstigen Daten rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
5.3 Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Diese Person muss berechtigt sein, Briefings, Konzepte, Inhalte, Budgets und Freigaben verbindlich zu bestätigen.
5.4 Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben, fehlende Unterlagen, nicht funktionierende Zugänge oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
5.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt, soweit der Auftragnehmer zur Leistung bereit war.
6.1 Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, stellt der Auftraggeber sichere Zugänge zu Social-Media-Accounts, Business Managern, Werbekonten, Content-Tools, Analyse-Tools, Cloud-Speichern oder sonstigen Plattformen bereit.
6.2 Zugangsdaten sind über sichere Wege zu übermitteln. Der Auftraggeber bleibt für die Verwaltung, Sicherheit und Berechtigung seiner Accounts verantwortlich.
6.3 Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist der Auftraggeber verpflichtet, Passwörter zu ändern oder Zugriffsrechte des Auftragnehmers zu entfernen, sofern keine weitere Betreuung vereinbart ist.
6.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Reichweitenverluste, Shadowbans, Deaktivierungen, Löschungen, Richtlinienänderungen, technische Störungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformbetreibern wie Meta, Instagram, TikTok, YouTube, Google, LinkedIn oder vergleichbaren Anbietern, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden.
7.1 Der Auftragnehmer kann im Auftrag des Auftraggebers geeignete Creator vorschlagen, auswählen, kontaktieren, briefen, koordinieren und die Erstellung von UGC-Inhalten begleiten.
7.2 UGC steht für User Generated Content und bezeichnet Inhalte, die durch Creator oder Darsteller erstellt werden, insbesondere Fotos, Videos, Rohmaterial, Produktdemonstrationen, Testimonials, Voiceover, Reels, TikToks, Shorts oder ähnliche Inhalte.
7.3 Die konkrete Anzahl, Art, Länge, Plattform, Sprache, Tonalität, Produktionsweise, Nutzungsdauer, Nutzungsart und Vergütung der Creator-Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder Creator-Vertrag.
7.4 Creator bringen eine eigene Sprache, Darstellung und kreative Umsetzung ein. Der Auftraggeber akzeptiert, dass authentischer Creator Content nicht vollständig wie klassische Werbung oder ein exakt kontrolliertes Studioprodukt steuerbar ist.
7.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer bei Creator-Leistungen die sorgfältige Auswahl, Koordination und Betreuung der Creator, nicht jedoch eine persönliche Leistungserbringung durch einen bestimmten Creator.
7.6 Fällt ein Creator aus, verspätet sich die Lieferung oder erfüllt ein Creator Anforderungen nicht, wird der Auftragnehmer nach angemessenem Ermessen eine Lösung anstreben, zum Beispiel Nachbesserung, Ersatz-Creator oder Anpassung des Timings. Eine Haftung für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, besteht nur bei eigener schuldhafter Pflichtverletzung.
7.7 Wird ein Creator auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gebucht oder nach Freigabe des Auftraggebers beauftragt, trägt der Auftraggeber zusätzliche Kosten, Ausfallhonorare oder Umbuchungskosten, sofern diese durch nachträgliche Änderungen, Absagen oder Verzögerungen des Auftraggebers entstehen.
7.8 Produkte, Muster, Requisiten oder sonstige Materialien, die für Creator benötigt werden, stellt der Auftraggeber rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Briefings, Konzepte, Skripte, Creator-Auswahl, Rohfassungen, Schnittfassungen, Designs, Texte, Postingpläne oder sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb der vereinbarten Frist zu prüfen.
8.2 Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, gelten Arbeitsergebnisse als freigegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung in Textform konkrete Änderungswünsche oder berechtigte Beanstandungen mitteilt und der Auftragnehmer auf diese Folge hingewiesen hat.
8.3 Für kurzfristige Veröffentlichungen, insbesondere Social-Media-Posts, Ads, Reels, TikToks oder Stories, kann eine kürzere Freigabefrist gelten, sofern dies projektbedingt erforderlich ist. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber hierauf hinweisen.
8.4 Enthält das Angebot keine abweichende Regelung, ist eine angemessene Korrekturschleife pro Arbeitsergebnis enthalten. Weitere Korrekturen, Konzeptwechsel, Richtungswechsel oder Änderungswünsche nach Freigabe können gesondert berechnet werden.
8.5 Geschmacksbedingte Änderungen stellen keine Mängel dar, sofern das Arbeitsergebnis dem Briefing, dem vereinbarten Zweck und der vereinbarten Leistung entspricht.
8.6 Nach finaler Freigabe oder Veröffentlichung gilt das Arbeitsergebnis als vertragsgemäß abgenommen, sofern keine wesentliche Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang vorliegt.
9.1 Eine Veröffentlichung durch den Auftragnehmer erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die hierfür erforderlichen Zugänge und Freigaben vorliegen.
9.2 Der Auftraggeber bleibt für seine Kanäle, seine Markenkommunikation, seine Produkte, seine rechtlichen Pflichtangaben und seine geschäftlichen Aussagen verantwortlich.
9.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte zu veröffentlichen, die nach eigener Einschätzung rechtswidrig, irreführend, reputationsschädigend, diskriminierend, plattformwidrig oder aus sonstigen Gründen unzumutbar sein könnten.
9.4 Veröffentlichungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Technische Probleme, fehlende Freigaben oder Plattformstörungen können Veröffentlichungstermine verschieben.
10.1 Der Auftragnehmer führt keine anwaltliche Prüfung der Inhalte durch. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Heilmittelwerberecht, Lebensmittelrecht, Finanzwerberecht oder sonstige branchenspezifische Vorschriften, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Zulässigkeit aller produktbezogenen, unternehmensbezogenen und werblichen Aussagen. Dazu gehören insbesondere Aussagen zu Preisen, Rabatten, Inhaltsstoffen, Wirkungen, Garantien, Ergebnissen, Kundenbewertungen, Studien, Vorher-Nachher-Darstellungen und Leistungsversprechen.
10.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass erforderliche Pflichtinformationen, Kennzeichnungen, Impressumsangaben, Datenschutzhinweise, Teilnahmebedingungen, Werbekennzeichnungen und sonstige gesetzliche Informationen vollständig und korrekt vorliegen.
10.4 Soweit der Auftragnehmer Hinweise zu rechtlichen Risiken gibt, erfolgt dies ohne Gewähr und ersetzt keine Rechtsberatung.
10.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien, Informationen, Vorgaben, Freigaben oder rechtswidrigen Produkt-, Marken- oder Werbeaussagen beruhen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
11.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Paket, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
11.2 Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer gesetzlich anfällt und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
11.3 Monatliche Pauschalen, Retainer und Betreuungspakete sind im Voraus zum Monatsbeginn fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11.4 Einmalige Projekte können mit einer Anzahlung begonnen werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Auftragnehmer vor Projektbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent verlangen.
11.5 Fremdkosten, Creator-Honorare, Produktkosten, Versandkosten, Reisekosten, Locationkosten, Requisiten, Musiklizenzen, Stockmaterial, Softwarekosten, Plattformgebühren, Werbebudgets und sonstige Drittkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
11.6 Werbebudgets für Paid Ads sind grundsätzlich nicht im Agenturhonorar enthalten und werden vom Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11.7 Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
11.8 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11.9 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, können Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
12.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
12.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, haben laufende Betreuungen, Retainer, Content-Consulting-Pakete und UGC-Management-Pakete eine Mindestlaufzeit von zwei Monaten.
12.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.5 Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen erheblich in Verzug ist, erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert, rechtswidrige Inhalte verlangt, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar ist.
12.6 Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail.
13.1 Vereinbarte Produktionstermine, Drehtage, Creator-Termine, Strategie-Workshops oder sonstige feste Termine sind verbindlich, sobald sie von beiden Parteien bestätigt wurden.
13.2 Sagt der Auftraggeber einen festen Termin weniger als 72 Stunden vor Beginn ab oder verschiebt ihn aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, kann der Auftragnehmer bereits entstandene Kosten und angemessenen Ausfallaufwand berechnen.
13.3 Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor Beginn können bis zu 50 Prozent des für den Termin vereinbarten Honorars berechnet werden, sofern der Auftragnehmer die frei gewordene Zeit nicht anderweitig einsetzen kann.
13.4 Bereits entstandene Drittkosten, insbesondere Creator-Honorare, Locationkosten, Reisekosten, Stornogebühren oder gebuchte Dienstleister, sind vom Auftraggeber zu tragen.
14.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Strategien, Texte, Skripte, Designs, Fotos, Videos, Schnittfassungen, Grafiken, Präsentationen, Postingpläne, Reports und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum bzw. im Rechtebestand des Auftragnehmers.
14.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final gelieferten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
14.3 Das Nutzungsrecht umfasst nur die im Angebot vereinbarten Plattformen, Kanäle, Länder, Zeiträume und Nutzungsarten. Fehlt eine genaue Vereinbarung, umfasst das Nutzungsrecht die organische Veröffentlichung auf den eigenen Social-Media-Kanälen und der eigenen Website des Auftraggebers.
14.4 Nicht automatisch umfasst sind insbesondere Paid Ads, Spark Ads, Whitelisting, Dark Posts, TV, Kino, Out-of-Home, Print, Marktplätze, Amazon, Retail Media, E-Mail-Marketing, Weitergabe an Händler, Weitergabe an verbundene Unternehmen, internationale Kampagnen, Bearbeitungen, Reselling oder Nutzung durch Dritte. Diese Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.
14.5 Rohmaterial, offene Projektdateien, Arbeitsdateien, Schnittprojekte, unbearbeitete Aufnahmen, Entwürfe, nicht ausgewählte Varianten, Promptverläufe, interne Notizen und strategische Vorarbeiten sind nicht geschuldet und müssen nicht herausgegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
14.6 Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber ist nur erlaubt, soweit dies vertraglich vereinbart ist oder für die vereinbarte Nutzung technisch erforderlich ist.
14.7 Bei Creator Content richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte zusätzlich nach den jeweiligen Vereinbarungen mit dem Creator. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte einzuholen, schuldet aber keine darüber hinausgehenden Rechte, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart und bezahlt wurden.
14.8 Für Musik, Stockmaterial, Schriften, Templates, Software, KI-Tools oder sonstiges Material Dritter gelten ergänzend die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Auftragnehmer überträgt nur solche Rechte, die ihm selbst wirksam eingeräumt wurden.
15.1 Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach Durchführung der Leistung als Referenz nennen und hierfür Namen, Marke, Logo, Screenshots, veröffentlichte Inhalte, Kampagnenergebnisse und Ausschnitte aus Arbeitsergebnissen auf der eigenen Website, in Präsentationen, Angeboten, Social Media und Portfolio-Unterlagen verwenden.
15.2 Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber der Referenznennung vorab aus wichtigem Grund in Textform widerspricht oder wenn eine gesonderte Vertraulichkeit vereinbart wurde.
15.3 Nicht öffentliche Daten, vertrauliche Kennzahlen oder interne Informationen werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht.
16.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Tools, Software, Analyseprogramme, Projektmanagementsysteme, Cloud-Dienste, Design-Tools, Schnittprogramme und KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen.
16.2 Der Einsatz solcher Tools erfolgt nur, soweit dies für die Leistungserbringung angemessen ist und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.
16.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, finale Inhalte vor Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit, Markenfit, rechtliche Zulässigkeit und branchenspezifische Anforderungen zu prüfen.
16.4 Ein Anspruch auf Herausgabe von Prompts, Zwischenständen, Tool-Protokollen, Bearbeitungsverläufen oder internen Arbeitsprozessen besteht nicht.
17.1 Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
17.2 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, etwa im Rahmen von Social-Media-Betreuung, Community Management, Lead-Bearbeitung, CRM-Zugriffen oder Account-Verwaltung, schließen die Parteien bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
17.3 Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf seinen Kanälen, Websites, Formularen, Werbekonten und Plattformen verantwortlich, sofern der Auftragnehmer nicht ausdrücklich als Verantwortlicher handelt.
17.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Cookie-Banner, Tracking-Hinweise, Lead-Formular-Hinweise und sonstige datenschutzrechtliche Voraussetzungen vorliegen.
18.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
18.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentliche Geschäftsunterlagen, Strategien, Preise, Kundendaten, Zugangsdaten, interne Kennzahlen, Kampagneninformationen, Creator-Kontakte, Vertragsinhalte und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
18.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
18.4 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden.
19.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
19.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
19.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
19.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reichweite, ausgebliebene Verkäufe, ausgebliebene Leads, Reputationsschäden, Plattformentscheidungen oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19.5 Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
19.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Freelancern, Creatorn, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
19.7 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
20.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Materialien, Produkte, Aussagen, Vorgaben, Freigaben oder Zugänge Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
20.2 Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Datenschutzverstößen, Wettbewerbsverstößen, irreführender Werbung, fehlerhafter Produktangaben oder fehlender Pflichtinformationen.
20.3 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
21.1 Soweit im Zusammenhang mit Creator-, Künstler-, Foto-, Video-, Design-, Sprecher- oder sonstigen kreativen Leistungen Künstlersozialabgabe, Quellensteuer oder sonstige Abgaben anfallen, sind diese nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
21.2 Soweit solche Abgaben im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen oder durch vom Auftraggeber gewünschte Leistungen ausgelöst werden, trägt der Auftraggeber diese Kosten zusätzlich.
21.3 Der Auftraggeber ist für die steuerliche Beurteilung seiner eigenen Zahlungen, Buchungen und Werbeleistungen selbst verantwortlich.
22.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt oder externe Ereignisse verursacht werden.
22.2 Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krankheit, Stromausfälle, Internetausfälle, Plattformausfälle, Hackerangriffe, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, Pandemien, technische Störungen bei Drittanbietern oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
22.3 In solchen Fällen verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Ist eine Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, können beide Parteien den betroffenen Teil des Vertrags kündigen.
23.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate nach Vertragsende keine vom Auftragnehmer eingesetzten oder vorgestellten Creator, Freelancer, Mitarbeiter oder Subunternehmer unmittelbar zu beauftragen, abzuwerben oder unter Umgehung des Auftragnehmers für vergleichbare Leistungen einzusetzen, sofern der Kontakt durch den Auftragnehmer hergestellt wurde.
23.2 Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweislich bereits vor der Vorstellung durch den Auftragnehmer in geschäftlichem Kontakt mit der betreffenden Person stand.
23.3 Für jeden schuldhaften Verstoß kann eine angemessene Vertragsstrafe fällig werden, deren Höhe im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
24.1 Bis zur vollständigen Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeitsergebnisse zurückzuhalten.
24.2 Werden Arbeitsergebnisse trotz ausstehender Zahlung genutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Nutzung zu untersagen und eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen.
24.3 Bereits eingeräumte Nutzungsrechte stehen unter der Bedingung vollständiger Zahlung. Bei erheblichem Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die weitere Nutzung untersagen, soweit gesetzlich zulässig.
25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
25.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
25.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
25.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: 03. Juni 2026
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